Frauen

Schluss mit ungleich! Geschlechtergerechtigkeit herstellen!

„Vor dem Gesetz sind Alle gleich“ heißt es. Es gibt zwar ein Gleichbehandlungsgesetz und Gleichbehandlungsbeauftragte, trotzdem finden sich noch immer Ungleichbehandlungen und damit oft verbundene Schlechterstellungen von Frauen überall. Erwerbsarbeit wird unterschiedlich bewertet, Reproduktionsarbeit und Care-Arbeit sind immer noch überwiegend unbezahlte Frauensache. Es gibt kein Recht auf einen Kinderbetreuungsplatz ab Ende des Mutterschutzes und der Schwangerschaftsabbruch ist immer noch Tatbestand im Strafrecht. Etliche weitere Beispiele ließen sich aufzählen.

Von echter Geschlechtergerechtigkeit, von einer tatsächlichen Gleichstellung der Geschlechter und vom Aufbrechen der Geschlechterrollen sind wir weit entfernt. Sogar die bisherigen Errungenschaften der Frauenbewegung werden von konservativer Seite immer wieder torpediert. Besonders Krisensituationen führen dazu, dass Frauen generell auf ihre Rolle im klassischen Familienbild reduziert werden.

In der Arbeitswelt

Die Erwerbsquote von Frauen steigt stetig, Frauen sind sehr gut ausgebildet und machen Karriere – trotz Mehrfachbelastungen, trotz aller Hürden. Dennoch sind Frauen auch überproportional in Niedriglohnbranchen tätig, die kein ausreichendes Einkommen und wenig soziale Sicherheit bieten und ohne Quoten sind sie selten in höheren Führungspositionen zu finden. Österreich zählt immer noch zu den EU-Staaten mit den größten Lohnunterschieden zwischen Männern und Frauen. Dies liegt nicht nur an einer höheren Teilzeitquote, sondern vor allem auch daran, dass die Arbeit von Frauen als weniger wert angesehen wird. Frauen sind deshalb besonders oft von Armut betroffen: als „working poor“ genauso, wie im Falle von Arbeitslosigkeit oder auch im Alter, denn niedrige Einkommen während der Erwerbsphase führen auch zu niedrigen Pensionen.

Wir fordern:

Eine solidarischen Lohnpolitik und existenzsichernde Pensionen!

DAS HEISST:

  • Deutliche Verkürzung der Vollzeiterwerbsarbeit auf 30 Wochenstunden
  • Ausbau von Lebensphasen-Arbeitsmodellen.
  • Anrechnung von Vollzeitarbeit auf die Pension bei Teilzeitarbeit aufgrund von Betreuungspflichten.
  • Volle Lohntransparenz und ein Recht auf kollektivvertragliche Überzahlung bei Gender Pay Gap – inklusive verpflichtender Einkommensberichte, sanktionierbarer Maßnahmen und genereller Aufwertung von Sozial-, Pflege- und Gesundheitsberufen sowie von pädagogischen Berufen.
  • Gesetzlich festgeschriebene Frauenquoten wie in Aufsichtsräten so auch in Vorständen und allen vergleichbaren Gremien.
  • Ausbau von frauenspezifischen Bildungs- und Qualifikationsmaßnahmen im Rahmen einer aktiven Arbeitsmarktpolitik.
  • Programme zur Förderung und Sichtbarmachung von Männern in Frauenberufen.

Bei der Care Arbeit

Österreich ist hinsichtlich seiner Familienpolitik ein besonders rückständiges Land. Dem zugrunde liegt eine immer noch sehr traditionelle Sicht auf die Familie und die Arbeitsteilung: Männer sind die Familienernährer, Frauen sind bestenfalls Zuverdienerinnen. Die realen Lebensmodelle haben in diesem Bild so gut wie keinen Platz.

Care-Tätigkeit wird nicht als Arbeit gesehen und ist zwischen Männern und Frauen nach wie vor ungleich verteilt. Kinderbetreuung, aber auch für die Betreuung von pflegebedürftigen Angehörigen und die notwendige Organisationsarbeit im privaten Bereich wird noch immer zu einem Großteil den Frauen überlassen. Andererseits fehlt der rechtliche Anspruch auf leistbare Unterstützung und die Angebote, vor allem im ländlichen Bereich.

Finanztransfers können zwar armutsmindernd wirken, ermöglichen aber kein würdevolles Leben. Es sind immer noch die ungleiche Bewertung von Arbeit und die mangelnden Angebote zur Unterstützung, die Frauen und in der Folge Kindern die finanzielle Absicherung und damit die Selbstbestimmung verwehren.

Der Abbau von öffentlichen Leistungen trifft grundsätzlich einkommensschwächere Gruppen, unter ihnen sind besonders viele Frauen. Sie profitieren besonders von öffentlicher Infrastruktur und freiem Zugang zu Bildung und Gesundheitswesen. Wer weniger Sozialstaat sagt, meint auch weniger Chancen für Frauen.

Wir fordern:

Eine Neubewertung von Arbeit und die Stärkung öffentlicher Leistungen!

DAS HEISST:

  • Eine radikale Neuausrichtung der finanziellen Absicherung für jede Form von Familie, Erziehenden und Kindern.
  • Anspruch auf soziale Elternschaft (Benennung einer Betreuungsperson aus dem unmittelbare familiären Umfeld) für Alleinerziehende.
  • Deutliche Erhöhung des Mindestgehalts für alle Personen, die in der Kinderbetreuung tätig sind. (Tageseltern, Freizeitpädagog:innen etc.)
    Rechtsanspruch auf einen kostenlosen ganztägigen Kinderbetreuungsplatz ab Ende des Mutterschutzes.
  • Flächendeckendes, qualitativ hochwertiges Angebot an ganztägigen, elementaren Bildungseinrichtungen und Kinderbetreuungsplätzen.
  • Ausbau von professionellen Pflege- und Betreuungseinrichtungen.
  • Stärkung und vernetztes Denken der öffentlichen Leistungen bei Bildung, Gesundheit und Verkehr.

In der Politik und den Interessensvertretungen

In der Politik, in den Interessensvertretungen und der gesamten Sozialpartnerschaft – also auch in der AK und im ÖGB, sind Frauen deutlich unterrepräsentiert. Auch wenn nicht davon auszugehen ist, dass Frauen, die die gläserne Decke in Entscheidungsebenen durchstoßen, sich automatisch für Gleichstellung stark machen, geht es auch um Sichtbarkeit und Repräsentation.

Solange „Vorsitzender“ oder „Experte“ automatisch mit männlichen Bildern verknüpft wird, haben es alle Frauen schwerer, in diese Positionen zu gelangen und junge Frauen trauen es sich aufgrund der traditionellen Rollenbilder weiterhin nicht zu.

Wir fordern:

Frauenförderung in den Vertretungseinrichtungen und im öffentlichen Bereich!

DAS HEISST:

  • Verbindliche Frauenquoten für öffentlich-rechtliche Sozialpartner und ihre Gremien.
  • Bindung von Wirtschaftsförderung und öffentlicher Auftragsvergabe an eine Gleichbehandlungsbilanz und innerbetriebliche Frauenförderung.
  • Bindung von Parteienförderung bzw. Fraktionsförderung an den Anteil weiblicher Mandatar:innen in den gesetzgebenden Körperschaften.
  • Erzwingbare Betriebsvereinbarung für betriebliche Frauenförderung.
  • Erhalt des Betriebsratsmandats bei aufeinanderfolgenden Befristung, arbeitszeitliche Gleichstellung von teilzeitbeschäftigten Betriebsrät:innen bei Ausübung ihrer Tätigkeit.

Gewaltschutz geht Alle an

Große Teile der weiblichen Bevölkerung sind nach wie vor körperlicher oder sexueller Gewalt sowie Stalking ausgesetzt. Auch andere Formen von Belästigungen, Bedrohungen und subtileren Gewaltmechanismen, wie Mobbing oder Diskriminierungen setzen neben den Opfern oft auch die, die helfen wollen, unter Druck. Für Betroffenen aber auch Kolleg:innen gelten die Fürsorgepflicht und das Diskriminierungsverbot. Das heißt, Arbeitgeber:innen sind für Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz verantwortlich. Sie dürfen, wie wir Alle, nicht wegschauen und müssen Betroffenen und jene, die Gewalt und Diskriminierung aufzeigen, schützen.

Gesetzlich steht uns sogar ein sicherer und gesunder Arbeitsplatz zu. Es gelten die Fürsorgepflicht und das Diskriminierungsverbot. Dienstgeber:innen sind somit für ein Höchstmaß an Sicherheit und Gesundheit verantwortlich und müssen gegen Gewalt vorgehen. Jedoch hat Österreich das Übereinkommen der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO) zum Schutz vor Gewalt und Belästigung in der Arbeitswelt immer noch nicht ratifiziert. Ein Zeichen der Ignoranz, wie wir finden.

Gewalt macht vor keiner Türe halt. Die Auswirkungen von Gewalterfahrungen enden weder an der Haustür, noch am Betriebstor. Betroffene brauchen Hilfe und Sicherheit, Helfende brauchen Begleitung und Unterstützung. Generell muss das gesellschaftliche Klima dorthin geändert werden, dass den Frauen und Betroffenen geglaubt wird, Abwertung und Schuldzuweisung müssen endlich der Vergangenheit angehören.

Wir fordern:

Umfassenden Schutz und Prävention bei jeder Form von Gewalt und Diskriminierung!

DAS HEISST:

  • Verpflichtende Leitlinien, Schulungen und Sensibilisierung in den Betrieben.
  • Erzwingbare Betriebsvereinbarungen zum Umgang mit Gewalt und Diskriminierung und deren Prävention.
  • Arbeitsrechtlicher Schutz für Opfer von Gewalt und Diskriminierung im Betrieb und Alle, die eine Vertretungsfunktion bei dieser Thematik haben (Gleichbehandlungsbeauftragte etc.).
  • Kostenlose Rechtsvertretung und psychologische Betreuung für alle Gewalt- und Diskriminierungsopfer.
  • Zusätzliche freie Tage für Betroffene von jeder Form der Diskriminierung und Gewalt– zur Erholung, zum Schutz sowie zur Organisation und der Inanspruchnahme von Hilfsangeboten.