So wählst du uns!

Warst du am 3.1. ordentlich beschäftigt oder auch freie Dienstnehmer:in und bist du damit AK zugehörig? Dann bist du automatisch wahlberechtigt. Entweder im Betrieb oder mittels Wahlkarte.

Du bekommst Post von der AK aus der ersichtlich ist, ob es bei dir im Betrieb die Möglichkeit gibt zu wählen. Wenn dem so ist, dann einfach im Zeitraum der Betriebswahl wählen gehen und Liste 4, GEMEINSAM-AUGE/UG wählen.

Bist du bei der Wahl im Betrieb verhindert oder gibt es keinen Betriebssprengel, dann musst du mit Wahlkarte wählen. Bitte nicht vergessen diese zu beantragen.

Mit der Wahlkarte kannst du per Post oder in allgemeinen Wahllokalen der AK Wahlen.

Liste 4, GEMEINSAM AUGE/UG ankreuzen, in die richtigen Kuverts packen und ab damit zur AK.

Eine genaue Anleitung findest du auch im Video.